Hinweise zur Rezeptbestellung
Für gesetzlich krankenversicherte Patienten kann die Rezeptbestellung nur erfolgen, wenn Sie im jeweiligen Quartal bereits Ihre Gesundheitskarte (Chipkarte) haben einlesen lassen. Rezepte vorab ausstellen zu lassen und die Chipkarte nachzureichen, ist leider nicht möglich.
Die Rezeptbestellung gilt nur für bereits bei uns in der Praxis betreute Patienten. Es handelt sich lediglich um einen Service; er kann erforderlichenfalls eine ärztliche Untersuchung nicht ersetzen. Wir behalten uns deshalb bei gegebenem Anlass vor, erbetene Rezepte nicht auszustellen und den Patienten stattdessen zu einer Wiedervorstellung in die Praxis zu bitten.
Die Rezeptbestellung gilt nur für bereits von unseren Ärzten verordnete und von Ihnen regelmäßig eingenommene Medikamente, nicht aber für Änderungen oder für eine neue Medikation.
In der Regel werden Ihnen die Rezepte auf Ihrer Gesundheitskarte als E-Rezept bereitgestellt. Alternativ können Sie ihre Rezepte in der Regel bereits am folgenden Sprechtag abholen. Schicken Sie uns Ihre Medikamenten-Information nach 12 Uhr, liegen die Rezepte am übernächsten Sprechtag zur Abholung bereit.
Als Service bieten wir an, Ihnen die ausgestellten Rezepte nach Hause zu schicken. Voraussetzung ist, dass Sie zuvor in der Praxis frankierte und an sich adressierte Umschläge hinterlegt haben. Ohne solche Umschläge kann keine Zusendung erfolgen.